Ist es tolerierbar wenn LehrerInnen die eigene Wahrnehmung vor die Respektierung von Gesetzen stellen ?

Es handelt sich um einen Bericht,der mich sehr nachdenklich gemacht hat

Vier Lehrerinnen waren mit 80 Volksschulkindern unterwegs. Ich glaube, das war die gesamte Belegschaft und alle Kinder einer kleinen Volksschule. Unterwegs hat die Gruppe einen Bahnübergang überquert obwohl die Schranken geschlossen waren. Es kam nicht einmal andeutungsweise zu einer Gefahrensituation, es war weit und breit kein Zug in Sicht. Aber der Schranken war geschlossen.

Es ist natürlich gar keine Frage, dass es, schon wegen der Vorbildwirkung, keine akzeptable Verhaltensweise ist, wenn man in Begleitung von so kleinen Kindern die Straßenverkehrsordnung einfach ignoriert. Ist es aber andererseits nicht überzogen diese Lehrerinnen gleich kündigen zu wollen ?

Ich habe keine Antwort darauf und muss das zum Glück auch nicht entscheiden. Es fallen mir nur viele mögliche Situationen ein, die bei so einem Schulausflug eintreten können, die Eigeninitiative, Improvisation und die Setzung von Prioritäten von den Erwachsenen erfordert. Es kann sein, dass die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung ohne Gefährdung der Kinder das kleinere Übel ist.

Zum Beispiel erinnere ich mich an einen Schulausflug bei dem ich mit 30 Jugendlichen unterwegs war. Wir hatten eine Ausstellung auf einer Burg besucht und dann beschlossen den Weg zurück zum Bahnhof durch den Wald zu gehen statt mit dem Bus zu fahren. Unter normalen Umständen wären wir rechtzeitigst am Bahnhof angekommen. Aber einer der übermütig herumhüpfenden 17- jährigen hat sich unterwegs den Knöchel verstaucht und wurde von seinen Kumpeln abwechselnd mehr oder weniger getragen. Dadurch waren wir sehr langsam unterwegs. Ich stand also vor der Entscheidung entweder jemanden vorauszuschicken – was ich von Gesetz wegen nicht darf –  oder eventuell den Zug zu versäumen, was reichlich problematisch gewesen wäre, weil es sich um eine sehr befahrene Strecke handelte und wir die Plätze reserviert hatten. Es ist nicht unbedingt möglich, mit einer Gruppe von 30 Leuten in einen voll besetzen Zug einzusteigen.

Ich erinnere mich, dass die Burschen von der Situation nahezu begeistert waren: sie mussten  mit einer bestimmten Zeitvorgabe ihren Mitschüler an einen bestimmten Ort transportieren. Aber locker würden sie das hinkriegen ! Ich war ja eher skeptisch, aber mangels Alternative ….. Kurz gesagt, es ist sich alles ausgegangen, wenn auch knapp. Wir sind auch auf sehr unorthodoxen Wegen über die Gleise zum Bahnhof gekommen. Eindeutige Gesetzesverletzung meinerseits, aber nach bestem Wissen, Gewissen und Wahrnehmung war in keinem Moment irgendjemand gefährdet und wir haben den Zug mit den reservierten Plätzen erreicht.

Und das ist nur ein Beispiel. Viel extremer werden die Situationen bei Sprachreisen ins Ausland. Viele male steht man da vor der Entscheidung sich entweder gesetzeskonform zu verhalten oder eine Situation zur allgemeinen Zufriedenheit zu lösen oder einfach überhaupt zu lösen. Die wildeste Situation, die ich erlebt habe, fand in Spanien, in Granada, statt. Auf dem Platz vor der Kathedrale gibt es immer größere Mengen von Roma-Frauen, die den Touristen irgendetwas verkaufen oder die Zukunft aus der Hand lesen wollen. Bei meiner Gruppe war ein Schüler dabei, dessen Familie Zeugen Jehovas oder Adventisten waren und der ein heftiges religiöses Sendungsbewußtsein hatte. Ja , und der war plötzlich verschwunden. Nach etlichen schwierigen Stunden tauchte er bei einem vereinbarten Treffpunkt wieder auf und erzählte, dass er eine größere Gruppe der Romafrauen versammelt hätte um ihnen zu erklären, dass das Handlesen und Zukunftsvorhersagen gegen Gottes Willen sei. Tja ……

Und so, ausgestattet mit beträchtlicher Erfahrung zum Thema Schülerausflüge, macht mich diese Bahnschranken-Geschichte doch sehr nachdenklich.

Gesetzesübertretung ? ja, keine Frage.

Schlechtes Vorbild ? Ja, eindeutig.

Körperliche Gefährdung der Kinder ? Nein.

Grund für eine Entlassung aus dem Schuldienst ???

PS: Niemand unter den Eltern der betroffenen Kinder ist für eine Entlassung der Lehrerinnen

37 Gedanken zu “Ist es tolerierbar wenn LehrerInnen die eigene Wahrnehmung vor die Respektierung von Gesetzen stellen ?

  1. So ungefähr waren das auch meine Fragen, als och vondiesem Vorfall heute früh in derZeitung las. (Ja, das war auch ineiner deutschen Regionalzeitung zu lesen.) Richtig war das Verhalten keineswegs, aber war es auch falsch?

    Eine Entlassung ist sicher etwas hart. Vielleicht hätte eine ernsthafte Ermahnung / Verwarnung auch genügt.

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    1. Sogar in deutsche Regionalzeitungen hat es der Vorfall geschafft ! Erstaunlich ! Es ist eine wirklich wirklich schwierige Angelegenheit. Obendrein ist es eine sehr kleine Schule und die Eltern der Kinder befürchten, dass sie bei Entlassung dieser Lehrerinnen überhaupt gechlossen wird. Wer weiß welche Interessen da dahinterstecken ….

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  2. Eigenartig, dass alle 4 einen Fehler gemeinsam begingen. Vielleicht hatten sie einen wichtigen Grund.
    Wobei…40 Kinder brauchen eine Weile zum Überqueren…das macht es noch riskanter.

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      1. Ein Freund von mir kennt den Bahnübergang, den diese Lehrerinnen bei geschlossenem Schranken querten und sagte dazu, dass er immer ewig geschlossen ist, bis irgendwann ein Zug kommt. Es scheinen dort bereits mehrere Menschen gedacht haben er wäre defekt oder so.

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  3. es ist nicht immer leicht, als Lehrerin die genau richtige Entscheidung bei so etwas zu treffen. Aber alle zu entlassen, das finde ich doch hart und was ich bei dir lese, kann sein, dass genau dies der Grund wurde, dass man die Schule schliessen will und etwas gesucht hatte.

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  4. Sehr schwierige Frage, die Du da aufwirfst.
    Eine Kündigung halte ich schlichtweg für überzogen und unangemessen hart.
    Andererseits: 80 kleine Kinder. Uff.
    Das Beispiel, das Du von Eurer Reise und dem verletzten Schüler erzählst, ist da eine völlig andere Geschichte. Manchmal übernimmt man Verantwortung indem man Gesetze bricht, bzw. improvisiert.
    Das macht der Rettungswagen, der über Rot fährt ja auch.

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    1. Der Rettungswagen, der über ROT fährt, bricht keine Gesetze, denn das ist in der Straßenverkehrsordnung durchaus geregelt, dass er das darf – wenn er bei einem Rettungseinsatz unterwegs ist.

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        1. Eben, Eigenverantwortung vor Gesetz, genau das ist der Punkt, warum man in solchen Situationen, wie das bei uns heißt „immer mit einem Fuß im Kriminal steht“, besonders wenn Kinder und Jugendliche mit im Spiel sind

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  5. Das liegt an der EU und dem Brexit bei gleichzeitiger Verschuldung der südeuropäischen Länder. Da muss man jetzt so richtig die Gesetze befolgen, so ganz streng, sonst: Grrrr…. Hätten es die 4 Damen (und Herren?) zu einer anderen Zeit an einem anderen Ort gemacht, wer weiß.
    Naja. irgendwann gehen auch mal die Lehrers aus, dann ist das Gejammer auch groß.

    Das Wichtigste heutzutage ist einen Schuldigen zu finden, für was, das kann hinterher festgelegt werden.
    LG.

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    1. So im wesentlichen bin ich auch deiner Meinung.Nur das Prinzip des Sündenbocks kann man nicht der EU in die Schuhe schieben, das gibts schon jahrtausendelang und gehört zu den allerbeliebtesten Verhaltensmuster der Menschheit 🙂

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  6. ich möcht es auch nicht entscheiden müssen. es ist halt wohl nochmal ein unterschied, ob es sich um volksschulkinder oder wie in deinem fall fast erwachsene teenager handelt, dennoch denke ich, dass die eltern der kinder das vielleicht besser beurteilen können, da sie die lehrer halt auch kennen. ich hab momentan das gefühl, dass – nachdem über die letzten jahrzehnte gesetze irgendwie in vielen bereichen ein eher dehnbarer begriff waren – jetzt auch viele exempel statuiert werden, um das verlorene vertrauen der bevölkerung in die staatlichen organe wieder herzustellen (zu versuchen)

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    1. Bei uns sind Gesetze doch oft ein eher dehnbarer Begriff und die Kavaliersdelikte ufern aus. Manche Menschen müssen es dann ausbaden, wenn gerade einmal ein Exempel statuiert werden soll. Es ist aber ziemlich willkürlich wen es dabei gerade erwischt ….

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  7. Ich finde Arabellas Bemerkung, dass es vier Lehrerinnen waren, die ja offenbar in Konsens gehandelt haben, wichtig. Es wird eine kurze Diskussion stattgefunden haben. Man wird die Kinder auf die Ausnahmesituation hingewiesen und ihnen erklärt haben, dass sie das nie allein tun dürfen (wie oft kommt es vor, dass Kinder einen Bahnübergang queren?)
    Es ist natürlich auch möglich, dass eine der Lehrerinnen kurz entschlossen ihre Kinder unter der Schranke durchgetrieben hat und die anderen hinterhergetrottet sind. Das wäre eine gefährliche Situation und sträflich.
    Ich finde, eine Elternversammlung mitsamt dem Kollegium und ein paar Schüler-Delegierten oder sogar allen 40 Kindern wäre gut. Das würde sich bei den Kindern tief einprägen und sie vor unbedachten Handlungen besser schützen als eine Entlassung (die ich ganz verkehrt finde, sofern es nicht schon früher ähnliche Vorkommnisse gab).

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    1. ja, der Aspekt, was bleibt von der Situation bei den Kindern ist sehr wichtig. Darum ging es in den Medien noch gar nicht. Ich bin ganz deiner Meinung, dass eine Besprechung der Situation diesbezüglich viel effizienter wäre als die Entlassung einer oder mehrerer Lehrerinnen

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  8. Solange nicht feststeht, was die Lehrerinnen zu ihrem Handeln bewogen hat, kann man keine endgültige Aussage treffen. Btw: 1 Lehrkörper auf 20 kleine Kinder? Ist das gesetzeskonform?

    Ansonsten, anhand der vorhandenen Fakten, ist alles gesagt. Es war gesetzteswidrig. Wenn dieses Handeln eine Kündigung vorsieht … Das hört sich jetzt etwas kleinkariert an, aber: Wozu sind Regeln und Gesetze sonst gut? Wie kam das Vergehen überhaupt ans Tageslicht? Hat jemand die Lehrerinnen schon währenddessen äh angezeigt? Hat ein Kind das seinen Eltern erzählt und die der Schule / Polizei? Falls ja, scheinen ja wenigstens einige Eltern willens gewesen zu sein, die Lehrerinnen zu bestrafen.

    In Deutschland gab es vor ein paar Jahren eine Kassiererin, die Pfandbons im Wert von ein Paar Cent privat eingelöst hat und daraufhin gekündigt wurde. Das finde ich noch bei weitem überzogener als eine Kündingung aufgrund der möglichen Gefährdung von 80 Leben … die Frau bekam vor’m Arbeitsgericht nicht Recht, die Kündigung blieb bestehen.

    Liebe Grüße

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    1. Ich habe die ganze Sache nochmal nachgelesen:
      Es gab außer den 4 Lehrerinnen noch weitere 6 Begleitpersonen, die Aktion wurde von Zeugen beobachtet und eine der Lehrerinnen hat sich sofort bei der Polizei gemeldet.Das Detail, das ich bisher nicht kannte, ist, dass – je nach Bericht – Sekunden später, gleich danach oder bald danach – ein Schnellzug am Bahnhof durchfuhr. Offenbar war die Lehrerin, die sich dann sofort meldete davon geschockt.

      Drei Lehrerinnen werden gekündigt, für die 4. wird ein Disziplinarverfahren durchgeführt. Dass die eine als schuldloser betrachtet wird als die anderen, kommt mir auch seltsam vor. Und die weiteren 6 Begleitpersonen werden wohl Eltern gewesen sein und waren auch noch dabei.

      Die Geschichte mit der Kassierin finde ich auch viel krasser. Aber als Supermarktangestellte findet man einen neuen Job, dagegen als Lehrerin ……

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      1. Habe den Fall ‚Emmely‘ eben nochmal nachgelesen. Das war schon 2008 und 2010 hat das Bundesarbeitsgericht das vorangegange Urteil durch das Arbeitsgericht Berlin und die fristlose Kündigung für nichtig erklärt. Es ging um 1,30 Euro in Pfandbons …

        Weiß man auch, warum überhaupt ein geschlossener Bahnübergang überquert wurde? Oder habe ich den Grund überlesen?

        Ich dachte ja, dass eventuell die Schranken defekt wären – das passiert bei uns hier immer mal, und nach 5-10 Minuten fahren die Autos dann einfach in Schlangenlinie über die Bahngleise. Jetzt schreibst du aber davon, dass ein Zug durchgefahren ist …

        Die mildernden Umstände für die reuige Lehrerin sind genau der Tatsache zuzuschreiben – dass sie ihr Verhalten bereut und das ‚Vergehen‘ gemeldet hat. Hätte sie wohl nicht getan, wenn sie gewusst hätte, welche Konsequenzen drohen.

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        1. Ja wahrscheinlich, wenn sie das gewusst hätte. Aber es gab auch Zeugen, nur hätten die ja nicht gewusst um welche Schule es sich da handelte.
          Der Grund für die Aktion war, dass sie den Zug zurück nach Wien nicht versäumen wollten, weil Volksschulausflüge nur 5 Stunden dauern dürfen.Die haben sich praktisch durch den Wunsch eine Norm einzuhalten in die absolute Scheiße geritten ….
          1,30 Euro ?! Das ist wirklich grotesk !

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  9. Der Schulrat hat vermutlich keine andere Wahl, als nach dem Gesetz zu handeln. Macht er das nicht, wird er zur Rechenschaft gezogen. Wobei ich das Gesetz, bzw. die Vorschriften nicht kenne. Vielleicht hätte es auch eine Abmahnung getan. Die muss es in dem Fall geben. Darin stirbt niemand und sie wird einmalig bleiben.

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    1. Ich denke, dass es einen Spielraum gibt zwischen Entlassung und verschiedenen Arten von Abmahnungen, aber ich bin auch keine Juristin …
      Ich kann nur gut verstehen, dass man den geplanten Zug erreichen möchte, aber natürlich nicht bei Gefährdung der Kinder, was offenbar doch der Fall war.

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  10. Ich finde die Menschen in Deutschland sind überhaupt nicht flexibel. Ideenlos, obwohl es doch das Land der Dichter und Denker sein soll. Besinnen wir uns doch einmal wieder und fahren die Kiste mal wieder runter. Nirgendwo steht es geschrieben, diese Lehrerin muss entlassen werden. Sie kann doch auch zu einer Verkehrsschulung verdonnert werden. Oder drei Tage an einer stark befahrenen Kreuzung als Schülerlotse arbeiten. Oder ähnliches …? Warum muss alles immer gleich so drastisch sein? Alles Gute der Lehrerin.

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  11. Danke fürs Schreiben und Teilen dieses Beitrags. Er löst vieles in der Seele aus. Letztendlich regen solche Zwiespalte die Menschheit dazu an, als Gattung, als Spezies, die in der Zukunft noch weiter entwickeln will, sich mit dem Thema der Wahrnehmung und Rücksichtnahme der Empfindung in unserer auf Verstand basierten Welt.

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  12. Hat dies auf CHE rebloggt und kommentierte:
    Dieser Beitrag hat mich zum Nachdenken gebracht. Hier sieht man im Kleinen wieder eins der vielen täglich vorkommenden Beispiele dafür, welche Aufgaben uns als Menschheit in den kommenden Jahrzehnten und Jahrhunderten warten – nämlich das Erreichen einer Wahrnehmung und eines Bewusstseins, wo selbst im Rechtswesen die Möglichkeit gegeben wird für eine Übereinstimmung von Empfindung und Verstand. Nicht alles, was im Grundgesetzbuch geschrieben ist, ist in der strengen Auslegung und Ausführung immer gerecht. Und nicht alles, was falsch ist, ist im gedrückten Wort des Gesetzes erfassbar. Denn nur beurteilt wird nur streng nach dem Wort…, gelebt nicht – dafür ist der Mensch zu tief… zu sehr ‚Mensch‘ und immer am sich Weiterentwickeln.

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    1. Es wird unter Juristen auch immer wieder gern diskutiert über die Übereinstimmung oder nichtubereinstimmung von gesetz und Gerechtigkeit. Man muss nur an die Gesetze on einer Diktatur denken

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  13. Danke fürs Schreiben und Teilen dieses Beitrags. Er löst vieles in der Seele aus. Letztendlich regen solche Zwiespalte die Menschheit dazu an, als Gattung, als Spezies, die in der Zukunft noch weiter entwickeln will, sich mit dem Thema der Wahrnehmung und Rücksichtnahme der Empfindung in unserer auf Verstand basierten Welt … zu beschäftigen.

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  14. Ehrlich gesagt empfinde ich eine Bestrafung als gerechtfertigt. Nur nicht den Jobverlust. Ich gehe, wenn kein kleiner Mensch guckt, auch über rote Ampeln, aber mit Schülern würd ich mich das nich trauen. Diese Regeln sind ja zum Schutz da und gerade die Kinder können die Gefahr nicht einschätzen, daher muss die Vorbildfunktion her. Wäre man früher losgegangen, wäre ein Erreichen des Bahnhofs unproblematisch gewesen. Natürlich kann Unvorhergesehenes passieren, aber sorry,ich nähme lieber den nächsten Zug, egal, ob man stehen muss. Alles andere wäre mir zu viel Verantwortung …

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